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Mitgliedschaft                                         Aufnahmeantrag

 

Mitglieder im VS können alle haupt- und nebenberuflichen Autorinnen und Autoren, Übersetzerinnen und Übersetzer werden, die mit den Zielen des DGB übereinstimmen und ihr fachliches Können nachweisen.

Voraussetzung ist mindestens eine deutschsprachige Publikation, nämlich wahlweise eines

  • Buches, dabei darf es sich nicht um eine Veröffentlichung im Selbstverlag oder mit Druckkostenbeteiligung oder unter Verzicht auf Honorar oder mit Gratisexemplaren als Honorarersatz handeln,
  • Hör- oder Fernsehspiels von mindestens 30 Minuten Länge,
  • Films oder Videofilms von mindestens 30 Minuten Länge
  • übersetzten Buches.

Bei der Buchpublikation kann es sich sowohl um ein belletristisches oder wissenschaftliches Werk als auch um ein Sachbuch handeln.

Die Herausgabe eines Buches oder mehrerer Bücher sowie die Mitarbeit in Anthologien, Zeitungen, Zeitschriften oder kurze Hörfunk- oder Fernsehsendungen reichen für die Aufnahme in den VS nicht aus.

Soweit ausländische Autorinnen und Autoren Urheberrechte in ihrem Heimatland nachweisen können, ist eine Mitgliedschaft im VS möglich.

Außerdem können Inhaber und Inhaberinnen von ererbten Urheberrechten als sogenannte Autorenerben Mitglied im VS werden.